Suchtprävention
Für die Suchtprävention wurde eine bundesweit einheitliche Plattform eingerichtet (www.infos-cannabis.de). In dieser werden Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung sowie zu Wirkung, Risiken und "safer-use"-Hinweisen gebündelt. Gleichzeitig wird die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterentwickelt.
Niedrigschwellige Frühinterventionsangebote zur Konsumreflektion für konsumierende Jugendliche werden ausgebaut. Außerdem sollen Informations- und Präventionsangebote sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene in allen Bereichen gestärkt werden.
Was passiert mit Kindern und Jugendlichen, die Cannabis besitzen oder konsumieren?
Das Cannabis wird durch die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde beschlagnahmt. Die Personensorgeberechtigten werden über den Verstoß gegen das Verbot, Cannabis zu besitzen, zu erwerben oder anzubauen, informiert. Bei Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu informieren. Dieser hat darauf hinzuwirken, dass die Kinder oder Jugendlichen geeignete Frühinterventionsmaßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen auch anderer Leistungsträger in Anspruch nehmen.
Diese Maßnahmen sollen den Kindern und Jugendlichen dabei helfen, ihren Umgang mit Cannabis zu reflektieren, die gesundheitlichen Risiken zu erkennen und einen weiteren Konsum einzustellen.