Cannabis Gesetz

Allgemeine Informationen zum Cannabis-Gesetz

Ziel ist die kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken und der Kinder- und Jugendschutz

Trotz des Verbotes von Erwerb und Besitz ist der Konsum von Cannabis weit verbreitet und hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Damit wird klar dass die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an ihre Grenzen stößt. Cannabis, welches vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden. Der THC-Gehalt ist meist unbekannt. Hinzu kommen synthetische Cannabinoide, deren Wirkstärke von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht abgeschätzt werden kann und die oft giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten, eine große Rolle.

Das Cannabis-Gesetz soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken, die organisierte Drogenkriminalität eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken. Der verbesserte Gesundheitsschutz soll die Qualität von Konsumcannabis sicherstellen und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindern. Dabei sollen keine weiteren Anreize zur Ausweitung des Cannabiskonsums geschaffen werden. In einem vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten externen Gutachten vom April 2023 wurden die Erfahrungen anderer Staaten ermittelt und bei der Umsetzung dieses Vorhabens berücksichtigt.

Die Bundesregierung hat sich nun für ein zweistufiges Vorgehen entschieden. Dabei wird zunächst der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen möglich gemacht. In einem zweiten Schritt soll ein regional und zeitlich begrenztes Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten durch wissenschaftliche Evaluation erprobt werden.

Nach einer Erhebung im Jahr 2021 haben in den vorangegangenen 12 Monaten etwa 4,5 Millionen Erwachsene in Deutschland wenigstens einmal Cannabis konsumiert, am häufigsten in der Altersgruppe der 18 bis 24-Jährigen. 

Ab wann ist in Deutschland der Kosum von Cannabis legal?

Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, den privaten Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken durch Erwachsene sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum zu legalisieren. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig.

Das Cannabisgesetz soll in zwei Stufen in Kraft treten. Am 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen. Die Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten in einer zweiten Stufe ab dem 1. Juli 2024 in Kraft. Bis dahin bleibt Cannabis weiterhin verboten.

Vorgesehen ist in dem Gesetzesentwurf, dass es hinsichtlich seiner Auswirkungen mehrmals evaluiert wird. Das heißt, dass nach 18 Monaten nach Inkrafttreten eine erste Evaluation vorgelegt werden soll, die die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz einschließlich der Auswirkungen auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen im ersten Jahr betrachtet. Nach zwei Jahren soll ein Zwischenbericht zu den Auswirkungen des Gesetzes, einschließlich der Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität unter Einbeziehung der Expertise des Bundeskriminalamtes, vorgelegt werden. Nach insgesamt vier Jahren soll dann eine umfassende und abschließende Evaluation vorgelegt werden.

Die Bekämpfung des Schwarzmarktes für Cannabis

Das Zurückdrängen des Schwarzmarktes für Cannabis sowie ein sicherer Zugang für Konsumentinnen und Konsumenten soll durch die Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis ermöglicht werden. Zusätzlich ist es nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere unter aktiver Mitwirkung ihrer Mitglieder – erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und an ihre Mitglieder für den Eigenkonsum weiterzugeben.

Mögliche Schäden durch den Konsum von Cannabis

Jeder Mensch reagiert unterschiedlich und kaum berechenbar auf die Inhaltsstoffe von Cannabis. Wichtige Faktoren sind u.a. die individuelle Empfindlichkeit, die Stimmungslage, die Art des Konsums, der jeweilige Gesundheitszustand und eventueller Mischkonsum. Auch die aufgenommene Menge ist für die Intensität und Dauer der Effekte entscheidend. Nebenwirkungen können nach Stunden oder auch Tagen auftreten. Die sind u.a. Angst- und Panikgefühle, Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit, Erinnerungslücken, depressive Verstimmung, Herzrasen, Übelkeit oder Schwindel und Halluzinationen. Bei längerem Konsum können psychische Störungen wie Depressionen und Psychosen auftreten, insbesondere bei Menschen mit Vorerkrankungen oder mit einer besonderen Empfindlichkeit für diese Erkrankungen. Zudem besteht das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit.

Besonders anfällig sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund des Reifeprozesses des Gehirns bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren. Vor allem der Inhaltsstoff THC kann die Gehirnentwicklung stören.

Jugendliche haben durch Cannabis-Konsum eine höhere Schulabbruchrate, eine geringere Beteiligung an universitärer Ausbildung und weniger akademische Abschlüsse. Die Effekte sind stärker je früher der Konsum beginnt und je stärker er ist. Somit besteht ein klarer Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und den schulischen Leistungen bzw. dem Ausbildungsniveau.

Der durchschnittliche THC-Gehalt von Cannabis

Nach aktuellen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden und dem Zoll liegt der durchschnittliche THC-Gehalt von derzeit im Umlauf befindlichen Cannabisblüten bei circa 14 Prozent, bei Cannabisharz bei circa 20 Prozent.