Allgemeine Informationen zum Cannabis-Gesetz
Ziel ist die kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken und der Kinder- und Jugendschutz
Trotz des Verbotes von Erwerb und Besitz ist der Konsum von Cannabis weit verbreitet und hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Damit wird klar dass die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an ihre Grenzen stößt...
Privater Anbau von Cannabis
Bis zu drei Cannabispflanzen dürfen Erwachsene, die seit mindestens 6 Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, zum Zwecke des Eigenkonsums gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts und nur für deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt...
Anbauvereinigungen für Cannabis
Bei Anbauvereinigungen handelt es sich um eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Zweck ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum. Anbauvereinigungen müssen nach den Grundsätzen des Vereinsrechts....
Gesundheits- und Konsumierendenschutz
Die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Konsumentinnen und Konsumenten ist eines der Hauptziele des gesamten Vorhabens. Zu den Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Konsumentinnen und Konsumenten, die Eingang in das Gesetz gefunden haben, gehören insbesondere...
Cannabis zu medizinischen Zwecken
Cannabis zu medizinischen Zwecken (auch Medizinalcannabis genannt) soll rechtlich deutlich von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt werden. Medizinalcannabis wird daher nicht im Konsum-Cannabisgesetz, sondern in einem gesonderten Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Die bereits bestehenden Regelungen zu Medizinalcannabis bleiben dabei im Wesentlichen inhaltlich unverändert. Medizinalcannabis darf weiter...
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Um den Kinder- und Jugendschutz im Zusammenhang mit dem Anbau und dem Konsum von Cannabis sicherzustellen, ist der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche steht unter Strafe. Alle Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.B. unerlaubtes Handeltreiben)...
Was müssen Cannabiskonsumierende künftig beachten, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen wollen?
Für alle Teilnehmer am Straßenverkehr gilt, dass sie fahrtüchtig sein müssen, damit die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Zu diesem Zweck werden die Grenzwerte für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe soll bis Ende März 2024...
Strafrechtliche Regelungen und Folgen
Angehoben wurden die Strafrahmen im Cannabisgesetz für den Verkauf oder die Überlassung von Cannabis an Minderjährige. Auch die Strafen im Betäubungsmittelgesetz wurden verschärft.
Für Minderjährige sind die Verhaltensweisen, die bisher strafbar waren, auch weiterhin verboten. Das gilt insbesondere für Besitz, Anbau und Erwerb von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken...
Suchtprävention
Für die Suchtprävention wurde eine bundesweit einheitliche Plattform eingerichtet (www.infos-cannabis.de). In dieser werden Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention...
Hinweis:
Trotz aller Sorgfalt können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier angebotenen Informationen geben.